Wohnung streichen bei Auszug

Wann ist der Mieter verpflichtet, die Wohnung zu streichen?

Laut deutschem Mietrecht ist der Mieter nicht grundsätzlich verpflichtet, beim Auszug Renovierungsarbeiten durchzuführen, es sei denn, dies wurde im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart. Selbst wenn im Mietvertrag eine Klausel zum Streichen existiert, kann diese unter Umständen unwirksam sein, wenn sie den Mieter unangemessen benachteiligt.
Das Streichen der Wohnung bei Auszug ist ein häufig diskutiertes Thema zwischen Mietern und Vermietern. Oft gibt es Unklarheiten und unterschiedliche Meinungen darüber, wer die Verantwortung für das Streichen trägt und wie gründlich dies geschehen sollte. In vielen Mietverträgen gibt es Klauseln, die das Streichen der Wohnung beim Auszug vorschreiben. Allerdings sind nicht alle diese Klauseln rechtlich bindend. In diesem Artikel werden wir die gesetzlichen Bestimmungen zum Thema erörtern und einige praktische Tipps für Mieter und Vermieter anbieten, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Entscheidende Faktoren

Was ist rechtlich bindend

  • Grundsätzliche Regelungen im Mietrecht
  • Unwirksame Klauseln im Mietvertrag
  • Rechte und Pflichten des Mieters
  • Farbvorgaben durch Vermieter bei Einzug

    Rechtliche Einschränkungen bei der Wandgestaltung

    Während der Mietzeit darf ein Vermieter seinen Mietern keine Vorschriften bezüglich der Farbe der Wände machen. Das bedeutet, er kann weder verlangen, dass sie weiß gestrichen werden müssen, noch darf er einem Mieter verbieten, die Tapeten in bunten Farben zu streichen. Sollte eine derartige Klausel im Mietvertrag vorhanden sein, so ist sie unwirksam.

    Farbvorgaben durch Vermieter bei Auszug

    Welche Einschränkungen gibt es hier

    Der Vermieter darf bei der Schlussrenovierung grundsätzlich keine spezifischen Farben vorschreiben. Allerdings liegt es in seinem Interesse, die Wohnung rasch weitervermieten zu können. Daher kann er erwarten, dass die Wände in Farbtönen gestrichen werden, die den Vorlieben vieler potenzieller Mieter entsprechen. Statt konkrete Farben zu bestimmen, greifen Vermieter häufig auf Formulierungen wie „dezent“ oder „neutral“ zurück. Entscheidend ist, dass die gewählte Farbe bei der Schlussrenovierung für die Mehrheit ansprechend ist. Eine entsprechende Regelung im Mietvertrag ist hierfür jedoch notwendig.
    Hinweis!
    Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 18.06.2008 (VIII ZR 224/07) unterstützt diese Ansicht. Es besagt, dass Vermieter keine spezifische Farbe vorschreiben dürfen, aber sie können verlangen, dass die Wände in Farben gestrichen werden, die einem Großteil der Menschen genehm sein werden.

    Renovierungspflicht beim Auszug

  • Mieter sind nicht generell verpflichtet, beim Auszug zu renovieren.
  • Die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen hängt von der Vereinbarung im Mietvertrag ab.
  • Wenn im Mietvertrag keine Klausel zum Streichen enthalten ist oder wenn die Klausel unwirksam ist (z.B. starre Fristen, Renovierung durch Fachpersonal), muss der Mieter nicht streichen.
  • Eine unrenovierte Wohnung muss beim Auszug nicht renoviert werden, selbst wenn eine Klausel zur Renovierung im Mietvertrag vorhanden ist.
  • Praxis!
    Es empfiehlt sich, das Thema des Wohnung-Streichens im Voraus zu klären. Eine solche Vereinbarung sollte dann sowohl im Mietvertrag als auch im Übergabeprotokoll schriftlich festgehalten werden. Besonderheiten wie das Verwenden von bunten oder speziellen Farben (z.B. Latex-Farbe) oder das Anbringen von besonderen Tapeten sollten ebenfalls besprochen werden. Dabei sollte auch darauf hingewiesen werden, ob solche Wände beim Auszug in Weiß zurückversetzt werden müssen.

    Farbwahl beim Auszug

  • Es gibt keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass die Wohnung beim Auszug weiß gestrichen sein muss.
  • Vermieter haben das Recht darauf, dass die Wände bei Auszug in einer neutralen Farbe gestrichen sind.
  • Achtung!
    Der Mietvertrag spielt eine zentrale Rolle bei Renovierungspflichten, wobei nur wirksame Klauseln den Mieter tatsächlich zur Durchführung verpflichten können.

    Persönliche Erfahrung als Mieter

    Muss ich die Wohnung streichen?

    Als ich vor einigen Jahren aus meiner ersten Mietwohnung auszog, stand ich vor der Frage, die viele Mieter kennen: Muss ich die Wohnung streichen oder nicht? Ich erinnere mich noch gut an das Gefühl der Unsicherheit und die Befürchtung, meine Kaution nicht zurückzubekommen.
    Ich hatte die Wände meiner Wohnung in einem lebhaften Blau gestrichen, das mir damals sehr gefiel. Aber als der Auszug näher rückte, wurde mir klar, dass diese Farbwahl nicht unbedingt im Sinne meines Vermieters war. Ich entschied mich, die Wände in einem neutralen Weißton zu streichen, um möglichen Konflikten aus dem Weg zu gehen.
    Während des Streichens dachte ich oft darüber nach, wie viele andere Mieter wohl in einer ähnlichen Situation waren. Das Gefühl, die eigene, persönlich gestaltete Wohnung wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzen zu müssen, war bittersüß. Einerseits war es das Ende eines Lebensabschnitts, andererseits der Beginn eines neuen.
    Nachdem ich die Renovierungsarbeiten abgeschlossen hatte, sprach ich mit meinem Vermieter. Zu meiner Überraschung erzählte er mir, dass es auf Grund einer anstehenden Grundsanierung so hätte bleiben können. Diese Erfahrung lehrte mich, wie wichtig Kommunikation ist. Hätte ich vorher mit ihm gesprochen, hätte ich mir viel Arbeit und Sorgen erspart.

    Praktische Überlegungen

    Wann sollte man als Mieter trotzdem streichen?

    Auch wenn es keine rechtliche Verpflichtung gibt, kann es in einigen Fällen sinnvoll sein, die Wohnung vor dem Auszug zu streichen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn man als Mieter die Wohnung in einer ungewöhnlichen Farbe gestrichen hat oder wenn man die Rückzahlung der Kaution nicht gefährden möchte.
  • Erhaltung des guten Verhältnisses zum Vermieter
  • Rückzahlung der Kaution
  • Zeit- und Kostenaufwand abwägen
  • Hinweis!
    Es kann hilfreich sein, vor dem Auszug mit dem Vermieter zu sprechen und eine einvernehmliche Lösung zu finden, die für beide Parteien zufriedenstellend ist.
    04. November 2023 | Arucasa.de