Mietpreisbremse

Rechtliche Grundlagen für Mieter und Vermieter

Die Mietpreisbremse ist eine gesetzliche Regelung, die in bestimmten Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Erhöhung von Mieten bei Wiedervermietung einer Wohnung begrenzt.

Rechtliche Grundlagen

Die Konzeption

  • Die Miete darf bei Neuvermietung nicht mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete (laut Mietspiegel) liegen.
  • Die Regelung betrifft nicht alle Wohnungen und nicht alle Gebiete. Bundesländer legen fest, in welchen Gebieten die Mietpreisbremse gilt.
  • Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, sind von der Mietpreisbremse ausgenommen.
  • Rechte und Pflichten

    Was heißt das für mich?

    Rechte der Mieter
    Bei Verdacht auf eine zu hohe Miete können Mieter den Vermieter um Auskunft bitten.
    Rückforderungen
    Rückforderung von zu viel gezahlter Miete ist möglich.
    Pflichten der Vermieter
    Die ortsübliche Vergleichsmiete muss beachtet werden.
    Bußgeld möglich
    Bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse drohen Bußgelder.
    Achtung!
    Die Mietpreisbremse soll Mieter vor überhöhten Mietpreisen schützen, insbesondere in Gebieten mit hohem Wohnungsbedarf.
    Hinweis!
    Tipp: Bei Unklarheiten über die Anwendung der Mietpreisbremse sollten sich sowohl Mieter als auch Vermieter rechtlichen Rat einholen.