Nebenkosten
Was muss der Mieter bezahlen?
Für Mieter sind nicht nur die Kaltmiete, sondern auch die Nebenkosten ein wesentlicher Faktor bei der Entscheidung für eine Wohnung. Diese können je nach Wohnlage, Größe und Ausstattung der Wohnung erheblich variieren und den finanziellen Aufwand spürbar beeinflussen.
Aus Sicht eines Mieters unterscheiden sich Hausgeld und Nebenkosten in ihren Bestandteilen und ihrer Zielgruppe. Das Hausgeld betrifft vor allem Eigentümer und deckt Kosten für die Instandhaltung und Verwaltung von Gemeinschaftsbereichen in Eigentumswohnanlagen ab. Die Nebenkosten hingegen beziehen sich auf zusätzliche Wohnkosten in Mietwohnungen, wie Heizung oder Wasser, die direkt mit dem Wohnen verbunden sind.
Hinweis!
Die Nebenkosten werden vom Vermieter in der Regel als monatliche Abschlagszahlung (Nebenkostenvorauszahlung) berechnet und jährlich abgerechnet (Nebenkostenabrechnung). Dabei werden die tatsächlich entstandenen Kosten mit den geleisteten Vorauszahlungen verrechnet.
1.
Allgemeine Vorgaben
Allgemein sei angemerkt, dass es für die Abrechnung der Nebenkosten gesetzliche Vorschriften gibt, an die sich jeder Vermieter halten muss. Diese Vorgaben überstehen den Vorgaben der Vertragsautonomie bei Mietverträgen, so dass diese Gültigkeit haben, ohne dass sie explizit weiter im Mietvertrag ausgeführt werden müssen.
2.
Heißwasser über Heizung oder Strom
Die Heißwasser-Erzeugung über die Heizung ist üblicherweise energieeffizienter als die über Strom per Durchlauferhitzer und hat somit Einfluss auf Deine effektiven Nebenkosten. Beachte, dass Du Strom üblicherweise selbst anmelden musst, dieser daher direkt über Dich läuft und somit nicht in den Nebenkosten enthalten ist. Somit führt dies möglicherweise zu niedrigeren Nebenkosten aber zu einer höheren Stromrechnung.
3.
Hauptenergieträger der Wohnung
Hier gibt es ebenfalls Effizienz-Unterschiede, die sich auf die effektiven Nebenkosten auswirken können.
4.
Anforderung an Nebenkostenabrechnung
Deine Verbräuche sollten klar erkenntlich mit Belegen und transparent mit Umlageschlüsseln dargestellt sein. Eine Nebenkostenabrechnung hat inhaltliche und formelle Ansprüche, die gesetzlich definiert und zu erfüllen sind.
5.
Welche Kosten wurden auf Dich umgelegt
Deine Wohnung sollte seperate Zähler haben und die Abrechnung durch etablierte Unternehmen wie z. B. TECHEM oder MINOL durchgeführt werden.
Umlegbare Nebenkosten (ggf. Weitere)
Welche Kosten darf der Vermieter auf den Mieter umlegen?
Heizung
Warmwasser
Kaltwasser
Abwasser
Müllabfuhr
Hausmeister
Treppenhausreinigung
Gartenpflege
Straßenreinigung
Allgemeinstrom (Beleuchtung)
Kabelanschluss
Schornsteinreinigung
Betriebskosten Aufzug
Grundsteuer B
Versicherungen (manche)
Nicht umlegbare Kosten (ggf. Weitere)
Welche Kosten darf der Vermieter nicht auf den Mieter umlegen?
Instandhaltungen
Renovierungen
Modernisierungen
Verwaltungskosten
17. Februar 2023 | Arucasa.de